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Brüchiges Gesetz?
Foto: Christopher Ludwig [Ausschnitt]

Für entkriminalisierte Schwangerschaftsabbrüche

27. Februar 2019

Sensible Hilfe in scheinbar ausweglosen Situationen

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt vielen Frauen schwer. Sie zweifeln und haben Ängste, angesichts der ideologisch aufgeladenen Debatten auch vor Stigmatisierung. Juristisch festgelegt ist das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in den Paragrafen 218 ff. des Strafgesetzbuches: Wenn Schwangere an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und drei Tage Bedenkzeit eingehalten haben, bleibt ein Abbruch für Ärzte in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein späterer Abbruch erlaubt.

Frauen müssen in dieser schwierigen Situation nicht allein bleiben. Sie können sich Hilfe holen. Die größte nichtstaatliche Beratungsstelle ist der Bundesverband Pro Familia. Neben der „Schwangerschaftskonfliktberatung“ berät dort ein multiprofessionelles Team aus ÄrtzInnen, PsychologInnen und SozialpädagogInnen zu allen Fragen und Problemen rund um Schwangerschaft, Sexualität und Beziehungen.

Der öffentlich geförderte, gemeinnützige Verein ist aufgeteilt in 16 Landesverbände und deutschlandweit 180 Beratungsstellen. Er setzt sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie die Selbstbestimmungsrechte von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern ein. In Köln ist der Verband gleich mit drei Beratungsstellen vertreten.

Wer sich in einer schwierigen Beziehung oder psychischen Ausnahmesituation befindet, wer Fragen hat zur Sexualität, zur Familienplanung und Finanzen, zur Verhütung oder gynäkologischen Problemen und diese nicht mit seinem Frauenarzt oder seiner Frauenärztin besprechen kann oder möchte, dem kann hier geholfen werden – unkompliziert und niedrigschwellig. Das gilt auch für Männer, Jugendliche und Kinder. Einen Termin gibt es in der Regel schon innerhalb weniger Tage, zum Beispiel bei Gabrielle Stöcker, die seit 2006 in der Beratungsstelle Köln-Zentrum am Hansaring arbeitet und Sprecherin des medizinischen Arbeitskreises von pro familia NRW ist. „Wir beraten, informieren, unterstützen sozialpädagogisch, behandeln medizinisch, stellen Öffentlichkeit her, bilden weiter und kooperieren“ fasst die Gynäkologin die Aufgabenbereiche zusammen.

Während beim Arztbesuch meist großer Zeitdruck herrscht und vieles zwischen Tür und Angel besprochen wird, haben die Mitarbeiter bei Pro Familia nicht nur die Erfahrung und die nötige Sensibilität für ein Beratungsgespräch, sondern noch etwas Wichtiges: Zeit.

Die Arbeit des Vereins geht jedoch über die reine Beratung hinaus: Pro Familia ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und positioniert sich in politischen Debatten häufig klar und konsequent. Die aktuelle Diskussion um den Paragrafen 219a StGB, welcher es Ärzten verbietet, auf der eigenen Homepage über Abtreibungen zu informieren, verfolgt der Verband aufmerksam. Pro Familia setzt sich für den Schutz von Ärztinnen vor Kriminalisierung und für die Streichung des Paragrafen ein. Außerdem reichte Pro Familia dazu im April 2018 gemeinsam mit anderen Verbänden einen offenen Brief an die Bundesregierung ein.

Auch Stöcker sieht die Rolle des Strafgesetzbuches bei Schwangerschaftsabbrüchen kritisch. Ganz im Sinne von Pro Familia unterstützt sie eine selbstbestimmte Sexualität in allen Bereichen. „Dazu gehört, Frauen zuzutrauen, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder sie bekommen möchte“, ist sie überzeugt, und „je informierter ich eine Entscheidung treffen kann, desto besser ist sie doch“. Sie habe persönlich lange keine Berührungspunkte mit dem Paragrafen gehabt, sagt Stöcker. Richtig wahrgenommen habe auch sie die Brisanz des Themas §219a erst mit dem Fall der Ärztin Kristina Hänel, die öffentlich vor Gericht für ihre Straffreiheit kämpfte und schließlich 2017 wegen unerlaubter Werbung auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde.

Auch den neuen Entwurf der Regierung, dem zufolge ÄrztInnen zwar auf ihrer Homepage darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen, aber nicht über ihre Methoden, sieht Stöcker kritisch. Er gehe nicht weit genug. Für weitere Informationen müssten ÄrztInnen dann auf eine Liste des Bundes verweisen. „Wenn Ärzte sagen, sie habe den Mut, stehen dazu und möchten sichtbar sein für Frauen die Hilfe suchen, dann sollten sie keine Angst mehr haben, kriminalisiert zu werden“, findet Stöcker. Schwangerschaftsabbrüche seien gesellschaftliche Realität. Durch die Abschaffung des Paragrafen würde sich an der Zahl der Abbrüche nichts ändern, ist sie überzeugt. Es gehe um Informations- und Selbstbestimmungsrechte und darum, „Frauen zu vertrauen, dass sie für sich die richtige Entscheidung treffen“.

Wichtig ist ihr, mit einem Vorurteil aufzuräumen: Auch wenn Pro Familia Beratung anbiete und Scheine für Schwangerschaftsabbrüche unterschreibe, bedeute das nicht, dass der Verband und seine Mitglieder per se für Abbrüche seien. Als Beraterin nehme sie eine neutrale Position ein und berate ergebnisoffen. „Wir können Menschen begleiten, Perspektiven eröffnen und versuchen, die Entscheidung zu sortieren.“

Eine Beratung im Zwangskontext, so wie es sich aus dem Paragrafen 218 StGB ergibt, widerspreche jedoch dem Verständnis von Pro Familia von einer psychosozialen Beratung, die auf Freiwilligkeit beruhen sollte. Trotzdem erfüllt Pro Familia hier seinen gesetzlichen Aufrag. Das führe dazu, dass einige Frauen, die sich längst für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, nur für den vorgeschriebenen Beratungsschein vorbeikämen, so Stöcker. Es müsse stattdessen vielmehr darum gehen, „dass wir denjenigen Frauen Beratung anbieten, die Beratung brauchen, und die, die keine Beratung brauchen, diese auch nicht aufzwingen“.

Angesichts des europaweiten, populistischen Rechtsruckes und den Bewegungen gegen Schwangerschaftsabbrüche fürchtet Stöcker, dass Errungenschaften der Frauenbewegung eine „Rolle rückwärts machen“. Angebote von unabhängigen Vereinen wie Pro Familia sollen dem entgegenwirken.

Für die Zukunft hofft Stöcker auch in Deutschland auf einen entkriminalisierten Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen wie etwa in Frankreich oder Schweden: Hier ist das Thema nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Gesundheitsrecht verankert.


Lust auf Abreibung? - Lesen Sie weitere Artikel
zum Thema auch unter: trailer-ruhr.de/thema und engels-kultur.de/thema

Aktiv im Thema

donumvitae-koeln.de | donum vitae in Köln ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt.
frauenleben.org | Die Kölner Beratungsstelle bietet Beratung z.B. zu sexualisierter und häuslicher Gewalt.
gesetze-im-internet.de | Die Paragraphen 218+219 im Netz – hier kann man nachlesen, worüber gestritten wird.

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Mareike Thuilot

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