50.000 Unterschriften haben die Initiatoren von „Mut zu Kultur“ für einen Erhalt und gegen die Neubaupläne des Kölner Schauspielhauses gesammelt und diese Oberbürgermeister Jürgen Roters und Stadtdirektor Guido Kahlen übergeben. Das Bürgerbegehren muss damit nur noch vom Rat bestätigt werden. Der Sprecher der Initiative Jörg Jung und der Architekt Thomas Luczak gaben zudem einen Einblick in ein alternatives – mit 200 Millionen Euro veranschlagten Kosten – 100 Millionen Euro günstigeres Sanierungskonzept, welches nach eigenen Angaben bezüglich der Betriebsabläufe (Anlieferung/Vormontage der Bühnenbilder/Vergrößerung der Hinterbühne/Verkleinerung des Zuschauerraumes) bessere Möglichkeiten bereithalte als die Neubauplanung. Chapeau!
Die Stadt Köln will nun bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Rathaus am Sonntag, 11. April allen Interessenten die Möglichkeit geben, eigene Sanierungsvorschläge für das Schauspielhaus vorzustellen. Die Informationsveranstaltung solle keine Fachtagung werden, sondern sowohl für Bürger als auch für die Ratsmitglieder transparent die unterschiedlichen Ansätze vorstellen, so Roters. All dies hätte man sich schon zu Beginn des Prozesses vor ca. zwei Jahren und in professionellerer Form als der nun hastig geplanten Veranstaltung gewünscht. Am 13. April soll der Rat dann in einer Sondersitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Zwei Szenarien sind hier denkbar: Der Rat lässt das Bürgerbegehren zu, und der Bürgerentscheid wird am 11. Juli stattfinden. In diesem Falle träte eine „Sperrwirkung“ ein, und alle Neubauplanungen müssten bis zum Volksentscheid auf Eis gelegt werden. Variante 2 besteht darin, dass der Rat aufgrund der 50.000 Unterschriften von sich aus die Neubauentscheidung zurücknimmt, was die weiteren Abläufe stark verkürzen würde.
Als weiteres Hemmnis der Neubauplanung erscheint, dass die Erben des Architekten Wilhelm Riphahn für den Fall eines Abrisses des Schauspielhauses eine Klage gegen die Stadt Köln in Erwägung ziehen, weil auch ein Teilabriss des Theaterrestaurants und des Schauspiels eine „Verstümmelung des Ensembles“ darstelle. Das Ensemble wurde zwischen 1952 und 1962 errichtet, und das Urheberrecht schützt die Rechte des Architekten bis 70 Jahre nach dessen Tod, sprich: bis 2033.
Eine weitere schlechte Nachricht kommt von der Landesregierung aus Düsseldorf, die dem Vorschlag der Expertenkommission „Kunst NRW“ nicht folgen will, nach dem das Kölner Schauspiel in den Rang eines Staatstheaters erhoben und damit gesondert gefördert worden wäre. Man werde die Theater in Essen und Köln zwar mit 300.000 Euro zusätzlich unterstützen, an deren Status Quo soll aber nichts verändert werden. Diese Entscheidung verpasst den Kölner Bemühungen, Teile der eigenen Kulturausgaben auf das Land NRW abzuwälzen, einen herben Dämpfer. Es ist mittlerweile schon äußerst kritisch zu betrachten, wie stiefmütterlich die Kölner Region im NRW-Vergleich teilweise behandelt wird. Zum Beispiel befinden sich 40% der Freien Theater- und Tanzszene des Landes in Köln, in der Landesförderung spiegelt sich diese Tatsache nur sehr bedingt wider...
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