Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste führt fünf Kölner Tanz- und Theaterensembles der freien Szene nicht mehr auf der Liste für die sogenannte Konzeptionsförderung. Dabei handelt es sich um das A.Tonal.Theater, Wehr51, das Analogtheater, die Emanuele Soavi incompany sowie Silke Z./resistdance. Die Gruppierungen werden für den Bewilligungszeitraum 2023 bis 2025 nicht berücksichtigt, nachdem sie in den in den Vorjahren Zuwendungen erhalten hatten. Die Förderung umfasst Bereitstellungen bis zu 50.000 Euro pro Jahr und soll mehr Planungssicherheit schaffen.
In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen die Vertreter:innen der betroffenen Compagnien die Entscheidung als „existenzzerstörenden Akt“. So führe die Nichtberücksichtigung zu einem Rückbau aufgebauter Strukturen. Zudem werden Mängel im Vergabeverfahren geäußert: „Qualität, Innovation, Vernetzung und Präsenz können für die Juryentscheidung keine Rolle gespielt haben, da sich die fünf Ensembles in den letzten Jahren auch dank der Konzeptionsförderung stetig weiterentwickelt haben. Wir sehen hierin einen gravierenden Verfahrensfehler“, heißt es in einem Schreiben an die choices-Redaktion. Vielmehr handele es sich um etablierte Ensembles, die für innovative Auseinandersetzung stünden und in der Vergangenheit zahlreiche Theater- sowie Tanzpreise gewinnen konnten.
Generelle Kritik üben die Kölner Tanz- und Theatervertreter:innen auch an den Ausschüttungssummen: „Trotz Aufstockung des Kulturetats um 50 Millionen Euro mussten viele Antragsteller Kürzungen hinnehmen.“ Des Weiteren würden mit der Nichtvergabe die Einschätzungen der Stadt Köln konterkariert, die den Bedarf in ihrem Förderkonzept weiterhin als gegeben sehe.
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste hält sich mit detailierten Aussagen zur Nichtberücksichtigungen bedeckt und verweist darauf, dass landesweit weitere Gruppen aus der kommenden Runde herausgefallen seien. „Für die Zukunft wäre es aus diesem Grund wünschenswert, dass die noch relativ junge mehrstufige Fördersystematik in NRW weiter ausdifferenziert wird“,äußert sich Ulrike Seybold von der Geschäftsführung. Ferner sei eine ins System eingedachte Übergangsförderung denkbar. Schwerwiegende Verfahrensfehler könnten demnach nicht bestätigt werden.
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